Richtlinien zum Betrieb des Münchner Wissenschaftsnetzes (MWN)

Präambel

Diese Richtlinien zum Betrieb des Münchner Wissenschaftsnetzes (kurz: MWN) sollen die Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen der berechtigten Institutionen ( vgl. Benutzungsrichtlinien des Leibniz-Rechenzentrums) und dem Leibniz-Rechenzentrum (LRZ) regeln, damit ein möglichst reibungsloser und optimaler Betrieb des MWN ermöglicht wird. Sie gelten im gesamten Versorgungsbereich des Wissenschaftsnetzes. Die Nutzung, vor allem durch Einzelbenutzer, ist in den entsprechenden Benutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme des LRZ und der jeweiligen Institution festgelegt.

§ 1 Das Münchner Wissenschaftsnetz

1. Struktur des Netzes

Das MWN ist eine nachrichtentechnische Infrastruktureinrichtung zum Zwecke der Datenkommunikation.
Das MWN besteht aus

  • den Gebäudenetzen
  • den Campusnetzen, die die Gebäudenetze miteinander verbinden, und
  • dem Backbone-Netz, das die Campusnetze miteinander verbindet.

Gebäude- und Campusnetze existieren im Wesentlichen im Bereich der

  • Ludwig-Maximilians-Universität (München, Garching und Großhadern),
  • Technischen Universität (München, Garching und Weihenstephan),
  • Hochschule München,
  • Hochschule Weihenstephan-Triesdorf (Bereich Freising) und
  • Bayerischen Akademie der Wissenschaften.

Zum MWN gehören alle Übertragungseinrichtungen (Kabel, aktive und passive Komponenten etc.) einschließlich der Anschlusspunkte für Endgeräte. Ausgenommen sind Übertragungseinrichtungen in der Zuständigkeit anderer Stellen wie etwa die Telefonnetze der Hochschulen oder instituts- oder fakultäts-interne Netze (z.B. Medizinnetz).

Im WWW-Server des LRZ (http://www.lrz.de/services/netz/mhn-ueberblick/) ist die Struktur des MWN beschrieben.

Das MWN hat Anbindung an nationale und internationale Netze (z.B. deutsches Wissenschaftsnetz X-WiN, Internet). In vielen Gebäuden ist eine drahtlose Zugangsmöglichkeit (WLAN) eingerichtet.

2. Anschluss an das Netz

Das Backbone-Netz, die Campusnetze und eine Grundausbaustufe der Gebäudenetze wurden im Rahmen einer zentralen Baumaßnahme (NIP) bereitgestellt. Erforderliche Erweiterungen der Gebäudenetze müssen gesondert in Zusammenarbeit von Benutzer, Bauamt und LRZ als Baumaßnahmen oder im Wege der Endgerätebeschaffung beantragt werden. Die für die Netzanbindung von Endgeräten erforderlichen Hardware- und Software-Komponenten hat der Benutzer in Abstimmung mit dem LRZ selbst zu beschaffen.

Ein Anschluss an das MWN darf nur nach vorheriger Abstimmung mit dem jeweiligen Netzverantwortlichen (siehe §2 Absatz 2) und dem LRZ erfolgen. Dies gilt auch für Änderungen an einem Anschlusspunkt. Angeschlossen werden können

  • Rechner direkt oder
  • selbständige Netze (z.B. eines Instituts oder einer Fakultät) über eine segmentierende Netzwerk-Komponente (z.B. Switch, Router, Firewall).

Der Betrieb von Wählmodems bzw. ISDN-Anschlüssen, von WLAN-Zugangspunkten oder frei nutzbaren Datensteckdosen mit Zugangsmöglichkeiten zum MWN durch Fachbereiche/Institute bedarf der Zustimmung des LRZ, um MWN-einheitliche Sicherheitsstandards und Abrechnungsgrundlagen sicherzustellen.
Beim Aufbau eigener Wireless-Netze sind die Regeln für den Betrieb von Institutseigenen WLANs einzuhalten.

Als Übertragungsprotokoll ist IP festgelegt, um die Komplexität des MWN so gering wie möglich zu halten und Interkonnektivität sicherzustellen. Zusätzliche Protokolle können nur in Ausnahmefällen für einen begrenzten Einsatz zugelassen werden.

Für einen sicheren Betrieb des MWN kann es notwendig sein Einschränkungen einzuführen. Diese sind unter http://www.lrz.de/services/netz/einschraenkung/ beschrieben.

Das Vorgehen bei der Neueinrichtung von Anschlüssen durch das LRZ ist im WWW unter http://www.lrz.de/services/netz/anschluss/ beschrieben.

3. Betriebskosten

Die Kosten für den Betrieb des Wissenschaftsnetzes sowie die Kosten für die Anbindung an die nationalen und internationalen Datennetze werden für die satzungsgemäßen Benutzer zur Zeit zentral durch das LRZ übernommen. Der Erlass einer Gebührenordnung mit einer anderen Kostenverteilung bleibt vorbehalten.

4. Betriebszeiten

Das MWN wird möglichst störungs- und unterbrechungsfrei betrieben. Für Wartungsarbeiten ist jeweils der Dienstag in der Zeit von 7.00 bis 9.00 Uhr vorgesehen.
Unterbrechungen (wann ungefähr, wie lange und welche Bereiche oder Dienste betroffen sind) werden spätestens am vorausgehenden Tag bekannt gegeben. Die Ankündigungen erfolgen über die

§ 2 Verteilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten

1. Aufgaben des LRZ

Betreiber des MWN ist das LRZ. Es sorgt im Rahmen seiner Möglichkeiten für einen sicheren und möglichst störungs- und unterbrechungsfreien Betrieb. Außerdem bemüht sich das LRZ um die Anpassung des Datennetzes an die technische Entwicklung und den vorhandenen Bedarf.
Das LRZ ist für das Netzmanagement (z.B. Betrieb, Fehlerbehebung, Konfiguration von Netzkomponenten) zuständig. Das Netzmanagement durch das LRZ ist jedoch nur für die Teile und Komponenten des Netzes möglich, die vom LRZ beschafft bzw. die auf Empfehlung und mit Zustimmung des LRZ beschafft wurden.
Das Netzmanagement ist dem LRZ zudem nur unter aktiver Mitarbeit von Netzverantwortlichen möglich. Diese werden in ihrer Arbeit durch den Einsatz geeigneter HW/SW-Werkzeuge vom LRZ unterstützt. Darüber hinaus sorgt das LRZ für die netztechnische Aus- und Weiterbildung der Netzverantwortlichen.
Das LRZ teilt den einzelnen Bereichen Namens- und Adressräume zu. Deren Eindeutigkeit sowohl bei Adressen als auch bei Namen ist für einen reibungslosen Betrieb unbedingt erforderlich.
Das LRZ übernimmt keine Verantwortung für Beeinträchtigungen, die über das Datennetz an die angeschlossenen Endgeräte herangetragen werden.

2. Aufgaben der Netzverantwortlichen

Netzverantwortliche sind unbedingt nötig, um in Zusammenarbeit mit dem LRZ einen reibungslosen Betrieb des MWN zu gewährleisten. Von jeder organisatorischen Einheit (z.B. Institut), die das MWN nutzt, muss daher ein Netzverantwortlicher bzw. sollen möglichst zwei Netzverantwortliche benannt werden. Es können auch von einer Person mehrere organisatorische Einheiten (z.B. Fakultät) oder geographische Einheiten (z.B. Gebäude) betreut werden.
Netzverantwortliche haben folgende Aufgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich wahrzunehmen:

  • Verwaltung der zugeteilten Namens- und Adressräume,
  • Führung einer Dokumentation über die ans MWN angeschlossenen Endgeräte bzw. Netze,
  • Zusammenarbeit mit dem LRZ bei der Planung und Inbetriebnahme von Erweiterungen der Gebäudenetze (neue Anschlusspunkte, neue Netzstrukturen, etc.),
  • Mitarbeit bei der Fehlerbehebung (z.B. Durchführen von mit dem LRZ abgestimmten Tests zur Fehlereingrenzung),
  • Zusammenarbeit mit dem LRZ bei der Eindämmung missbräuchlicher Netznutzung und der Bereinigung kompromittierter Rechner.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Funktionsfähigkeit der Netzinfrastruktur müssen vor allem Fehlerbehebungsaufgaben entsprechenden Vorrang genießen.

§ 3 Missbrauchsregelung

Ein Verstoß gegen diese Regelungen gilt als Missbrauch im Sinne der Benutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme des Leibniz-Rechenzentrums.

Das LRZ kann Teile des Netzes vom Gesamtnetz abtrennen, wenn

  • die Betreuung eines Teilnetzes durch Netzverantwortliche nicht gewährleistet ist,
  • Störungen von diesem Teil des Netzes den Betrieb des Restnetzes gefährden oder unzumutbar behindern,
  • Wähl-Zugänge, WLAN-Zugangspunkte oder frei nutzbare Datensteckdosen ohne Zustimmung des LRZ betrieben werden,
  • Erweiterungen ohne Abstimmung mit dem LRZ erfolgen.

Bei Beschwerden von Benutzern entscheidet die Kommission für Informatik der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, soweit sie nicht vom Direktorium des LRZ geregelt werden können.